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Praxiszeiten

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KIG – Leistungsübernahme
durch die Krankenversicherung

Durch die sogenannte KIG-Einstufung wurde vom Gesetzgeber die versicherungstechnische Schwere einer Zahn- oder Kieferfehlstellung bei gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt. Anhand dieser Einstufungen wird vom Kieferorthopäden die Möglichkeit der Beantragung von Vertragsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für eine kieferorthopädische Behandlung ausgemessen und dokumentiert.

Es gibt 11 Ursachengruppen, nach denen die Bewertung vorgenommen wird.

Aus diesen ergibt sich eine Einstufung in KIG-Gruppen 1-5.

In den Gruppen KIG 3 bis 5 in die 42% der Kinder und Jugendlichen mit schiefen Zähnen fallen, leistet die gesetzliche Krankenkasse für festgelegte Vertragsleistungen zur Erzielung einer zum Kauen und Abbeißen ausreichenden Kaufunktion. In 58% der Fälle fallen Kinder und Jugendliche mit schiefen Zähnen jedoch in die KIG Stufen 1 und 2. Kieferorthopädische Behandlung dieser Fehlstellungen sind nach dem Willen des Gesetzgebers eine eigene Investition, sofern sie nicht vor der Diagnosenstellung rechtzeitig durch eine Zusatzversicherung abgesichert wurden.

Da bereits bei vielen den KIG-Gruppen 1 und 2 zugeordneten Fehlstellungen nach den ICD10-Richtlinien die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme beim Kieferorthopäden besteht, diese jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden, besteht die Möglichkeit durch eine private Zahnzusatzversicherung vor der Diagnosestellung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden diesen Bereich der Fehlstellungen abzusichern.

Bei den KIG-Gruppen 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenkasse hingegen für Vertragsleistungen. Allerdings können bei Auswahl modernerer Techniken und Optionen bei den Behandlungsmethoden, Eigenanteile für außervertragliche Leistungen (AVLs) entstehen. Für diese Mehrleistungen besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen vor der Diagnosestellung abzuschließen. Hierbei sind je nach Versicherung meist Wartezeiten von 8-36 Monaten zu beachten. Wenn keine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde besteht ebenfalls die Möglichkeit außervertragliche Leistungen als eigene Investition in Anspruch zu nehmen.